Wir brauchen keine Rechnung

Wir brauchen keine Rechnung!

 

Diesen Satz höre ich in letzter Zeit öfter, wenn es um die Honorarhöhe bei Privatkunden geht.

Gerade bei Hochzeitskunden fällt es mir immer mehr auf. Was soll ich darauf antworten?

Nun, ich sagen dann immer  „ aber ich brauche eine“ ! 

 

Ich denke das sich die meisten, die diese Frage stellen gar nicht darüber bewusst sind was das bedeutet. Ok, in den meisten Fällen denken sie wohl, dann wird die Mehrwertsteuer raus gerechnet und das Honorar entsprechend geringer.

Was aber passiert dann? Was heißt das für mich als Dienstleiter?

 

Ich muss, da ich ja einen Geldeingang auf meinem Geschäftskonto habe, dem Finanzamt gegen über nachweisen woher dieser Eingang kommt, dass geht eben nur mit einer Rechnung. Entsprechend muss ich auch die Umsatzsteuer (für Privatleute Mehrwertsteuer bezeichnet) abführen.

 

Also mal angenommen ich würde darauf eingehen, machen wir doch mal eine Rechnung auf.

Ich schreibe also dem Kunden keine Rechnung. 

Honorar sagen wir mal 500 Euro inkl. 19% MwSt. wäre die eigentliche Summe auf der richtigen Rechnung.

Jetzt mache ich keine Rechnung und rechne die MwSt. für den Kunden raus.

Also 500 Euro minus 19% dann wäre die Summe für den Kunden 420,17 Euro die er zahlen muss.

Jetzt muss ich aber eine Rechnung fürs Finanzamt vorweisen, weil ich ja einen Zahlungseingang von 420,17 Euro habe.

Also schreibe ich für mich nun eine Rechnung über 420,17 Euro inkl. 19 % MwSt.

Jetzt kommt was kommen muss, die Umsatzsteuerabgabe für diesen Betrag ans Finanzamt

Also 19 % von 420,17 Euro, da gehen dann mal eben nochmal 64,09 Euro vom Zahlungseingang runter

Was also bleibt, wenn das eigentliche Honorar 500 Euro wäre, würde ich darauf eingehen ohne Rechnung für den Kunden zu arbeiten, genau 353,08 Euro. Im Grunde also 146,92 Euro die ich bei diesem Auftrag abziehen muss.

Ok, werden einige sagen, ist doch nicht schlimm, der Dienstleister macht das eben anders gelten.

Das mag möglicherweise in ein paar Fällen so sein. Aber eben nicht bei mir.

 

Das eigentliche Problem ist aber. Durch diesen Satz wird im Grunde dazu aufgefordert am Finanzamt vorbei zu arbeiten. Keine Rechnung also Cash in die Täsch, wie es so schön heißt.

Aber in Wahrheit ist das eine Aufforderung zur Schwarzarbeit! Das bedeutet der Dienstleister macht sich Strafbar. Damit ist es aber noch nicht getan, der Kunde, der diese wünscht, macht sich der Begünstigung der Schwarzarbeit strafbar. Also für beide nicht wirklich eine prickelnde Situation.

Ich für meinen Teil lehne solche Dinge strickt ab. Zumal ich weiß das es auch bei den Finanzbehörden Testkunden gibt, die nur darauf warten solche Dinge aufzuklären und das auf beiden Seiten.

Meine Preise bleiben wie sie sind und es gibt bei mir immer eine Rechnung und sei es über 1 Euro.

 

Nur mal so als Gedanke.