Einfache Nutzungsrechte! Privat! Kommerziell! DSGVO! Urheberecht! Weitergabe! Was Wie Warum?
Warum schreibe ich darüber in meinem Blog?
Es scheint da etwas Klärungsbedarf zugeben und ich möchte euch ein paar Dinge zu bedenken geben.
Gerade erst bin ich von einem anderen Dienstleister auf einer Hochzeit darauf angesprochen worden, ob ich ihm Fotos, die ich gemacht habe, auf denen Er / Sie zu sehen sind oder eben die Dienstleistung, zukommen lassen könnte. Er wolle diese auf seiner Website und in Sozialmedien zeigen, so als Werbung.
Meine eindeutige und nicht verhandelbare Antwort darauf ist eindeutig „NEIN “!
Meistens ernte ich dann ungläubige Blicke und mein Nein stößt auf Unverständnis. Dann kommt die Frage warum ich das nicht mache. Die Antwort ist ganz einfach, mein Auftraggeber und Kunde ist eben das Brautpaar und nicht der Dienstleister! Dann kommt die Frage „und wenn ich dich dafür Bezahle“?
Öhm Moment, ich soll also in der Zeit in der ich vom Brautpaar gebucht und bezahlt werde einen zweiten Job annehmen und mich zusätzlich bezahlen lassen? Das wäre in meinen Augen eindeutig Betrug an meinen ersten Auftraggeber, logisch, oder? Das wäre ja genauso als würde ich für meinen eigentlichen Arbeitgeber arbeiten und gleichzeitig einen zweiten Job machen und von beiden abkassieren.
Der zweite Grund warum ich das nicht mache ist, dass es sich bei den Dienstleistern ja um Gewerbetreibende handelt. Warum also soll das Brautpaar, das ihn für seine Leistungen bezahlt, ihm auch noch die Fotos sponsern, mit denen er dann über diverse Werbekanäle neue Kunden requiriert? Und ich als Fotograf, der ja auch Werbeaufträge annimmt, umsonst Fotos abgeben, mit denen er Werbung zu seiner Dienstleistung machen kann?
Dazu kommt noch ein Möglicher Verstoß gegen die DSGVO, denn es könnten auf den weiteregegeben Fotos Personen zu erkennen sein, die nicht auf einer Website oder dem Sozialmediakanal irgendeines Dienstleisters gesehen werden wollen. Persönlichkeitsrecht und Recht am eigenen Bild.
Wie Ihr seht, es gibt so einiges zu beachten.
Kommen wir nun zu den Nutzungsrechten. Ihr als Brautpaar und/oder Auftraggeber bekommt, weil Ihr ja Privatpersonen seid, einfache private Nutzungsrechte. Das bedeutet, ihr könnt die Fotos an Verwandte, Freunde oder Bekannte zur „ausschließlich“ privaten Nutzung weitergeben. Ihr könnt die Fotos auch in Sozialmediaplattformen oder auf die eigene private Website hochladen und zeigen. All das ist in den Privaten Nutzungsrechten enthalten.
Was nun, wenn EUCH ein Dienstleister etwa der DJ, der Tortenlieferant, die Location, die Floristin oder ein anderer Dienstleister nach Fotos fragt, die der beauftragte Fotograf gemacht hat, weil er diese als Referenz auf Website oder Sozialmedia zeigen will? Auch hier ist die eindeutige Antwort NEIN, ihr dürft die Fotos zu diesem Zweck nicht weitergeben. Das wäre eine Kommerzielle Nutzung und Ihr habe nicht der Recht Fotos, an denen Ihr nur das Private Nutzungsrecht habt für kommerzielle Nutzung an dritte weiterzugeben.
Selbst ich als Fotograf, der das Urheberrecht besitzt, muss eine schriftliche Genehmigung von meinen Kunden haben das ich die Fotos als Referenz zeigen darf.
Urheberrecht, wieder etwas Neues bzw. Altes, weil es das immer schon gab. Die Urheberrechte hat immer der, der wie hier die Fotos macht, also der, der auf den Auslöser drückt. Diese Rechte sind nicht weitergebbar bzw. können nie aberkannt werden. Dazu gehört das nur der Urheber das Recht hat seine Fotos zu verändern. Bedeutet das nur er diese in Bildbearbeitungsprogrammen bearbeiten darf. So zum Beispiel, Farbänderungen ( z.B. Schwarz/Weiß / Farbe ), Ausschneiden oder Hinzufügen auf Bildinhalten, das erstellen von Collagen , das Hinzufügen von Text etc.
All dies ist zu beachten. Als Fotograf weise ich meine Kunden immer darauf hin und es steht auch in meinen Verträgen.
Wenn Ihr Fragen habt scheut euch nicht diese zu Stellen. Man kann so schon von Anfang an viele Missverständnisse ausräumen und entspannt an die weitere Planung für euren großen Tag gehen.
Ich hoffe ich konnte hier ein wenig Aufklärung leisten.